Terminanfrage nach Ihrem Wunschtermin
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Bitte Beachten!
Bitte denken Sie an die Sprachverordnung des Arztes oder zahlen Sie den Termin selber? Zusätzlich zu ihrem gewählten Zahlungsmittel bringen Sie bitte noch Ihren Terminplaner sowie eventuelle Untersuchungsergebnisse oder Zeugnisse mit zu dem Ersttermin.
Zu Ihrer Information: Wird ihr Kind vom schulpsychologischen Dienst als förderungsbedürftig eingestuft, werden wir durch den schulpsychologischen Dienst der Stadt Bonn bezahlt. Es handelt sich dabei um die Behandlung der Lese-Rechtschreibstörung (Teilleistungsstörungen nach § 35 a SGB VIII).
Zur Terminsache beachten Sie bitte folgendes. Sollte bei Ihnen etwas dazwischen kommen, möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Änderung 48 Stunden vor dem bestehenden gebuchten Termin von Ihnen erfolgt sein muss.
Für verspätet eingereichte Absagen tragen Sie die Kosten persönlich.
Ihr Team, Anja Bartels